SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE

DIE SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE nach § 31 SGB VIII ist eine aufsuchende Form der ambulanten Hilfen zur Erziehung und richtet sich an Familien mit unterschiedlichen Problemlagen und Unterstützungsbedarf. Diese können sich u.a. in Fragen zur Erziehung, Herausforderungen der Alltagsbewältigung, Trennung- und Scheidung und weiteren Krisen darstellen. So vielfältig und divers Familien sind, so individuell und vielschichtig gestalten sich oftmals die Probleme und Krisen.

Sozialpädagogische Familienhilfen arbeiten häufig über einen längeren Zeitraum intensiv mit den Familien zusammen. Aufgrund dessen erfordert die Arbeit als Familienhelfer*in ein hohes Maß an pädagogischen und psychologischen Fachwissen, eine systemische und wertschätzende Grundhaltung, Gesprächsführungskompetenz, Flexibilität, Ressourcen- und Lösungsorientierung und vor allem Ausdauer.

Je nach Bedarf wird mit den Familien in deren gewohnten Lebensumfeld, in unseren großzügigen Trägerräumlichkeiten oder in Angeboten des Kiezes gearbeitet. Ziel ist es, die Eltern dabei zu unterstützen, dass sie gut für ihre Kinder sorgen und ihre Rolle als Eltern ausfüllen können.

 

Zugang:

Die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz liegt in der Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe. Sie ist für die Gewährung der Hilfen zur Erziehung zuständig.

Junge Menschen sowie Personensorgeberechtigte können einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung bei ihrem zuständigen Regional Sozialpädagogischen Dienst (RSD) im Jugendamt stellen. Dieser prüft, ob und welche Hilfeform notwendig und geeignet ist. Er berät junge Menschen und Familien über geeignete Hilfen und erstellt einen sogenannten Hilfeplan. Die Ausführung einer Hilfe wird dann an einen freien Träger der Jugendhilfe, z.B. KIDZ e.V.,  übertragen.

 

Zielgruppe:

Familien, die Unterstützung bei Alltags- und Entwicklungsproblemen ihrer Kinder oder bei der Lösung von Konflikten benötigen.

 

Pädagogische Schwerpunkte/Angebote:

  • Unterstützung und Entlastung bei der Alltagsbewältigung und in Krisen
  • Stärkung der Erziehungskompetenz / Beratung in Fragen der Erziehung
  • Unterstützung der familiären Kommunikation bei der Aushandlung von Regeln ihres Zusammenlebens
  • Förderung der Selbstwirksamkeit
  • Aufarbeitung belastender Erfahrungen
  • Erarbeitung alternativer Handlungsoptionen
  • Rückkehr eines Kindes oder Jugendlichen in seine Herkunftsfamilie
  • Beratung und Unterstützung in der Kommunikation mit weiteren Einrichtungen und Institutionen
  • Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhalts
  • Erschließung und Nutzung der im Sozialraum vorhandenen Hilfe- und Unterstützungsstrukturen
  • Beratung von Familien mit spezifischen Problemen bezüglich des Ankommens, des Aufenthalts, sowie der Kommunikation mit Behörden
  • Hilfe zur Selbsthilfe