DER WEG ZU UNSEREN HILFEN
Die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Sozialgesetzbuch) liegt in der Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe. Sie ist für die Gewährung der Hilfen zur Erziehung zuständig.
Kinder, Jugendliche und/oder Personensorgeberechtigte können bei ihrem zuständigen Regionalen Sozialpädagogischen Dienst im Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.
Der Sozialpädagogische Dienst stellt fest, ob eine Hilfe notwendig und geeignet ist. Er berät Antragsstellende über geeignete Hilfen und erstellt einen Hilfeplan. Die Ausführung einer Hilfe wird dann an einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe übertragen - wie beispielsweise die KIDZ gGmbH
Projekte
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(in)Visible – Vielfalt leben
Manchmal ist vieles gleichzeitig in Bewegung: in der Familie, in der Schule oder Ausbildung, im Freund*innenkreis – oder in Bezug auf die eigene Identität und Zugehörigkeit. Mit (in)Visible – Vielfalt leben bieten wir ein offenes, ressourcenorientiertes und queersensibles Angebot für junge Menschen und Familien, die sich Orientierung, Begleitung oder Entlastung in Veränderungsprozessen wünschen. Wir arbeiten ressourcenorientiert, diskriminierungssensibel und ergebnisoffen: Es geht darum, […]
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Kreativwerkstatt
In unserer Kreativwerkstatt treffen sich junge Menschen, um ihre Gedanken, Gefühle und Ideen auf kreative Weise auszudrücken. Jede Woche steht ein anderes Medium im Mittelpunkt: mal Podcast, mal Video, Poetry Slam oder DIY-Basteln. Gemeinsam entdecken wir neue Ausdrucksformen, lernen mit Medien umzugehen und stärken unsere Stimmen. Hier entsteht Raum für Fantasie, Zusammenarbeit und Empowerment. Die […]
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