DER WEG ZU UNSEREN HILFEN
Die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Sozialgesetzbuch) liegt in der Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe. Sie ist für die Gewährung der Hilfen zur Erziehung zuständig.
Kinder, Jugendliche und/oder Personensorgeberechtigte können bei ihrem zuständigen Regionalen Sozialpädagogischen Dienst im Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.
Der Sozialpädagogische Dienst stellt fest, ob eine Hilfe notwendig und geeignet ist. Er berät den Antragstellenden über geeignete Hilfen und erstellt einen Hilfeplan. Die Ausführung einer Hilfe wird dann an einen freien Träger der Jugendhilfe übertragen – Das ist zum Beispiel KIDZ e.V.
Aktuelles aus den Hilfen zur Erziehung
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Oase Cup Sieger 2025
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KIDZ United trifft auf das Jugendteam
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KIDZ-Olympiade 2025: Spaß, Fairness und Teamgeist
mehr...Auch in diesem Jahr war es wieder soweit: Die traditionelle KIDZ-Olympiade fand statt und verwandelte den Tag in ein buntes, spannendes und unvergessliches Erlebnis für alle Beteiligten! Mit dabei waren die Kinder aus den Gruppen Kiez Kidz, Junior Kidz und der Sozialen Gruppe, die voller Vorfreude und Motivation an den Start gingen. Die Teilnehmenden […]